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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schallstadt am 27. März 2020

(Am Ende des Beitrags auch als PDF verfügbar)
Umgang mit den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schallstadt (Kita Mengen und Kita Käppele), der Evangelischen Kirchengemeinde Wolfenweiler (Evangelische Kindertagesstätte Gehrenweg) und des Förderkreises Schule Schallstadt e.V. für die Betreuung und Förderung in der Johann-Philipp-Glock-Schule und des Vereins zur Förderung der Kernzeitbetreuung an der Alemannenschule Mengen

 Seit Inkrafttreten der Corona-Verordnung des Landes sehen sich Kommunen, kirchliche und sonstige freie Träger der Frage gegenüber, wie mit der Erhebung von Elternbeiträgen bzw. Kindergartengebühren zu verfahren ist. Gemeindetag, Städtetag und die 4-Kirchen-Konferenz haben sich deshalb am 24. März 2020 auf folgende gemeinsame Eckpunkte verständigt:

  • Es ist festzustellen, dass einige Kommunen in Baden-Württemberg bereits entschieden haben, die Elternbeiträge und Kindergartengebühren für den Monat April zu erlassen. Zu berücksichtigen sind dabei die unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort, da Satzungen, Nutzungsvereinbarungen oder privat-rechtliche Verträge unterschiedlich ausgestaltet sind.
  • Der Gemeindetag Baden-Württemberg und der Städtetag Baden-Württemberg empfehlen ihren Mitgliedern, den Einzug der Elternbeiträge und Kindergartengebühren für den Monat April zunächst auszusetzen oder im Übrigen bei Härtefällen zu stunden.
  • Eine abschließende Entscheidung über die Erhebung dieser Zahlungen ist hiermit nicht zwingend verbunden. Diese ist zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen.
  • Bei der Entscheidung für ein Aussetzen der Gebühren sollen kirchliche und sonstige freie Träger vor Ort dringend in die Abstimmung einbezogen werden. In diesem Zusammenhang geben wir gerne den Hinweis des Wirtschaftsministeriums weiter, das ausdrücklich betont, dass auch freie Träger der Kinderbetreuung grundsätzlich von den allgemeinen Rettungsschirmen des Bundes und des Landes profitieren können.
  • Die Kommunalen Landesverbände haben das Land aufgefordert, eine Beteiligung des Landes an den Ausfallkosten der Kommunen und Kindertageseinrichtungen mit den Kommunalen Landesverbänden zu verhandeln. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie für die Kommunen einen Rettungsschirm aufspannt, damit auch wir die finanziellen Folgen der Corona-Krise bewältigen können.

Ministerpräsident Kretschmann hat in der Regierungspressekonferenz am 24. März 2020 bereits angedeutet, dass es zu Kostenteilungen zwischen Bund, Land und Kommunen kommen soll.

Nach Auffassung des Gemeindetags Baden-Württemberg ist die Forderung der Eltern nach einer Erstattung der Gebühren aufgrund der nicht erbrachten Betreuungsleistung (außer Notbetreuung) zwar grundsätzlich zutreffend. Zugleich weisen wir aber klar darauf hin, dass die Nicht-Erbringung der Kinderbetreuung nicht auf ein Verschulden der Kita-Träger zurückgeht, sondern in der durch das Coronavirus ausgehenden Gefährdungslage begründet ist.

Die Satzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schallstadt vom 23. Juli 2019 (Benutzungsordnung) begründet für den Fall der Schließung wie derzeit (zur Vermeidung der Übertragung ansteckender Krankheiten) – wie auch bei streikbedingten Ausfällen – keinen Erstattungsanspruch der Eltern (siehe § 7 Abs. 4 Nr. 4). Das Aussetzen oder deren Stundung ist also eine Entscheidung, die kommunalpolitisch getroffen wird, aber nicht rechtlich zwingend ist.

Wir weisen die Öffentlichkeit und Sie als Eltern darauf hin, dass durch das Aufrechterhalten der Notbetreuung und die Weiterbeschäftigung des Personals auf Seiten der Träger kein Rückgang der Kosten zu verzeichnen ist.

Die Gemeinde Schallstadt folgt der Empfehlung des Gemeindetags Baden-Württemberg und wird die Gebühren einschließlich der Entgelte für das Mittagessen für die Kindertagesstätten der Gemeinde für den Monat April zunächst aussetzen, das heißt, die Beträge werden nicht wie gewohnt gemäß Lastschriftmandat von Ihrem Konto abgebucht.

Eine abschließende Entscheidung über die Erhebung dieser Zahlungen ist hiermit nicht zwingend verbunden. Diese ist zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen und wird Ihnen entsprechend bekannt gegeben werden.

Diese Handhabung ist mit den oben genannten anderen Trägern von Betreuungseinrichtungen abgestimmt. Die anderen Träger schließen sich dem an. Bitte beachten Sie aber jeweils deren Benutzungsordnungen.

 Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.

Schallstadt, 24. März 2020

Jörg Czybulka
Bürgermeister

• PDF Download: Öffentliche Bekanntmachung zum Umgang mit dem Gebühren für Kinder

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