Umgang mit den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schallstadt (Kita Mengen und Kita Käppele), der Evangelischen Kirchengemeinde Wolfenweiler (Evangelische Kindertagesstätte Gehrenweg) und des Förderkreises Schule Schallstadt e.V. für die Betreuung und Förderung in der Johann-Philipp-Glock-Schule und des Vereins zur Förderung der Kernzeitbetreuung an der Alemannenschule Mengen
Die Gemeinde Schallstadt hatte sich für den Monat April 2020 entsprechend der Empfehlung des Gemeindetags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg und der 4-Kirchen-Konferenz und in Abstimmung mit den anderen Einrichtungsträgern dazu entschlossen, die Erhebung von Elternbeiträgen bzw. Kindergartengebühren auszusetzen.
Für den Monat Mai 2020 war die Gemeinde Schallstadt ebenso verfahren.
Auch für den Monat Juni 2020 wird die Gemeinde Schallstadt die Einziehung der Gebühren aussetzen. Das heißt, dass auch die Gebühren für den Monat Juni 2020 nicht entsprechend erteiltem Lastschriftmandat abgebucht werden. Dies gilt ab dem Monat Juni 2020 auch hinsichtlich der Gebühren für die Kinder, die das Angebot der Notbetreuung in Anspruch nehmen. Vorbehaltlich einer noch zu treffenden Entscheidung ist beabsichtigt, die Gebühren für die Notbetreuung der tatsächlichen Inanspruchnahme anzupassen.
Eine abschließende Entscheidung über die Erhebung dieser ausgesetzten Zahlungen ist hiermit nicht zwingend verbunden. Diese ist zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen und wird Ihnen entsprechend bekannt gegeben werden.
Diese Handhabung ist mit den oben genannten anderen Trägern von Betreuungseinrichtungen abgestimmt. Die anderen Träger schließen sich dem an. Bitte beachten Sie aber jeweils deren Benutzungsordnungen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Schallstadt, 26. Mai 2020
Sebastian Kiss
Bürgermeister