Monat: Januar 2021

Kernzeitbetreuung während der Schulschließung

Liebe Eltern der Kernikinder. Solange die Schulschließung anhält, bleibt auch die Kernzeitbetreuung – bis auf die Notgruppen -geschlossen. Kinder, die die Notbetreuung an der Grundschule besuchen und normalerweise in die Kernzeitbetreuung gehen, können dies auch während der Schulschließung weiterhin in Anspruch nehmen, wenn die Eltern auf die Betreuung angewiesen sind. Ein warmes Mittagessen kann zurzeit nicht angeboten werden. Der Förderkreis wird mit den Gebühren genau gleich verfahren, wie es die Gemeinde für die Kita-Gebühren beschlossen hat. Das bedeutet: – Die Gebühren für die Betreuung in der Not-Kernzeitbetreuung richtet sich nach der von Ihnen gebuchten Betreuungsform, abzüglich des Mittagessens. – Der Einzug der Betreuungsgebühren für die anderen Kinder, die die Notgruppen nicht besuchen, wird ausgesetzt. – Die Entscheidung über den Umgang mit den Gebühren gilt unter Vorbehalt und kann sich eventuell, je nach politischer Situation, ändern. Ich wünsche Ihnen alles Gute und ein gutes Durchhaltevermögen, bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Birgit Förstner