Kernzeit/ Hausaufgaben

 

Informationen zur Betreuung an Schultagen

 Die Angebote gelten nur für Mitglieder im Förderkreis Schule Schallstadt e. V. Die Anmeldung zur Betreuung gilt verbindlich für ein Jahr. Der Förderkreis ist der Trägerverein der Betreuungsangebote. Er ist jedoch darauf angewiesen, dass er

  • Bestand hat durch die aktive Mitarbeit aller Eltern,
  • die Fördermittel des Landes und den Zuschuss der Gemeinde bewilligt bekommt.

Der Förderkreis behält sich vor, die Kosten für die Betreuungsangebote auch während des Schuljahres anzupassen, falls es aus betriebswirtschaftlichen Gründen unvermeidlich ist.

Betreuung an Schultagen

Die Betreuung findet an allen Schultagen statt, jedoch nicht in den Schulferien und an

Die Betreuung findet an allen Schultagen statt, jedoch nicht in den Schulferien und an schulfreien Tagen. Wir führen Betreuungsgruppen und Hausaufgabengruppen. Jedes Kind gehört einer festen Gruppe an, die von einer Betreuungskraft geleitet wird.

Es gibt:

  • Gruppen von 7.10 bis 8.10Uhr vor dem Unterricht,
  • Kerni-Gruppen bis 13.25 ohne Mittagessen
  • sowie verlängerte Kerni-Gruppen, die bis 15 Uhr dauern, bei denen das betreute Mittagessen und die Hausaufgabenbetreuung eingeschlossen ist. Die Kinder dieser Gruppen können zusätzlich an einzelnen oder mehreren Tagen zu den Spätgruppen angemeldet werden.
  • für die Kinder der 4. Klasse: Hausaufgabenbetreuung mit oder ohne betreuten Mittagessen

 

Sie wählen, ob Sie die Betreuung nur morgens vor dem Unterricht, morgens vor dem Unterricht und mittags nach dem Unterricht oder nur mittags für Ihr Kind wünschen. Es ist uns für Ihr Kind und seine Gruppe wichtig, dass es regelmäßig in die Betreuung kommt. Ein Besuch der Betreuung an einzelnen Tagen ist deshalb nur in der Spätgruppenzeit zwischen 15 und 16.30 Uhr möglich.

Inhalte und Ziele der Betreuung an Schultagen
Siehe „Konzeption der Einrichtung und der Angebote“

Betreuungsangebote
Es gibt verschiedene Betreuungsmöglichkeiten. Die Frühgruppe kann alleine gebucht werden, mit anderen Angeboten zusammen oder gar nicht in Anspruch genommen werden.

 Für Kinder der ersten bis vierten Klasse:

•1  Frühgruppe (vor Unterrichtsbeginn)  07:10 – 08:10 Uhr
•2  Kernzeitbetreuung ohne Mittagessen Unterrichtsende bis 13:25 Uhr
•3  verlängerte Kernzeitbetreuung mit betreutem Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung Unterrichtsende bis 15:00 Uhr
•4  Verlängerung von •3an einzelnen Tagen, möglich von Montag bis Donnerstag  Unterrichtsende bis 16:30 Uhr
Für Kinder der vierten Klasse:
•5  Hausaufgabenbetreuung mit betreutem Mittagessen Unterrichtsende bis max. 15:00 Uhr
6 Hausaufgabenbetreuung ohne Mittagessen Unterrichtsende bis max. 15:00 Uhr

 •1  Frühgruppe ab 07:10 – 08:10 Uhr

Die Kinder werden in der Stunde vor Unterrichtsbeginn betreut. Sie können bei uns in Ruhe den Tag beginnen, drinnen und draußen spielen, malen, basteln, lesen, beim Vorlesen zuhören…

 •2  Kernzeitbetreuung 11:55 – 13:25 Uhr

Wenn die Kinder nach der 4. oder 5. Stunde Schulschluss haben, kommen sie in die Betreuung und können vielerlei Angebote in der Gruppe wahrnehmen. Sie werden im kreativ-, kognitiv-, sozial- und bewegungsorientierten Bereich innerhalb der Gruppe gefördert. Das „freie Spielen“ drinnen und draußen wird unterstützt. Um 13:25 Uhr gehen die Kinder nach Hause.

•3 Verlängerte Kernzeitbetreuung mit betreutem Mittagessen und HA-Betreuung 11:55 – 15:00 Uhr

Die Kinder kommen nach Schulschluss und gehen mit ihrer Gruppe gemeinsam zum betreuten Mittagessen. Danach wechseln die Kinder für mindestens 45 Minuten in ihre Lerngruppe und erledigen dort ihre Hausaufgaben. Sie werden dabei unterstützt und beaufsichtigt und haben Zeit zu üben. Anschließend gehen die Kinder in ihren Gruppenraum, um Angebote zum Spielen, Basteln und Erholen zu nutzen. Um 15:00 Uhr gehen die Kinder nach Hause.

•4  Ganztagsbetreuung (Mo. – Do.) an 1-4 Tagen 11:55 – 16:30 Uhr

Die Ganztagsbetreuung (wahlweise 1,2, 3 oder 4 Tage) steht ergänzend den Kindern zur Verfügung, die für •3 angemeldet sind.

Die Kinder kommen nach Schulschluss und gehen mit ihrer Gruppe gemeinsam zum betreuten Mittagessen. Danach wechseln die Kinder für mindestens 45 Minuten in ihre Lerngruppe und erledigen dort ihre Hausaufgaben. Sie werden dabei unterstützt und beaufsichtigt und haben Zeit, zu üben. Anschließend gehen die Kinder in ihren Gruppenraum, um Angebote zum Spielen, Basteln und Erholen zu nutzen. Um 15:00 Uhr gibt es eine gemeinsame Vesperpause. Danach geht es mit Freizeit- und Förderangeboten weiter. Um 16:30 Uhr gehen die Kinder nach Hause

 •5  für Kinder der vierten Klasse:

Hausaufgabenbetreuung mit betreutem Mittagessen Unterrichtsschluss bis maximal 15:00 Uhr

Die Kinder kommen nach Schulschluss und gehen zunächst zum betreuten Mittagessen. Danach wechseln die Kinder in ihre Lerngruppe und erledigen dort ihre Hausaufgaben. Sie werden dabei unterstützt und beaufsichtigt und haben Zeit zu üben. Die Kinder gehen nach Hause, sowie sie ihre Hausaufgaben beendet haben. Voraussetzung dafür ist, dass sie den Heimweg alleine bewältigen können. Sie dürfen sich dann nicht mehr auf dem Schulgelände aufhalten. Die Aufsichtspflicht der Betreuerinnen endet mit dem Verlassen des Schulgebäudes.

6 Hausaufgabenbetreuung ohne betreutem Mittagessen Unterrichtsschluss bis maximal 15:00 Uhr

Die Kinder gehen nach Schulschluss in ihre  in ihre Lerngruppe und erledigen dort ihre Hausaufgaben. Sie werden dabei unterstützt und beaufsichtigt und haben Zeit zu üben. Die Kinder gehen nach Hause, sowie sie ihre Hausaufgaben beendet haben. Voraussetzung dafür ist, dass sie den Heimweg alleine bewältigen können. Sie dürfen sich dann nicht mehr auf dem Schulgelände aufhalten. Die Aufsichtspflicht der Betreuerinnen endet mit dem Verlassen des Schulgebäudes.

 

Anmeldeschluss und Aufnahmekriterien

Der Anmeldeschluss für das kommende Schuljahr ist der 12. April 2024. Später kann nur dann ein Kind aufgenommen werden, falls ein Platz frei ist. Wir führen ggf. eine Warteliste. Für den Fall, dass sich bereits mehr Kinder zum Stichtag anmelden, als wir aufnehmen können, gelten folgende Aufnahmekriterien:

  • Wir können maximal 15 Kinder pro Gruppe (wenn sie mit einer Kraft besetzt ist) für die kurze Betreuung (bis 13.25 Uhr) aufnehmen, weitere 15 Kinder pro Gruppe für die verlängerte Betreuung (Schulschluss bis 15.00 und 16.30 Uhr).
  • Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind.
  • Kinder von erwerbstätigen oder in Ausbildung befindlichen Erziehenden werden vorrangig aufgenommen vor Kindern, deren Erziehungsberechtigte nicht erwerbstätig oder in Ausbildung sind.
  • Kinder aus den niedrigeren Klassen haben Vorrang vor den Kindern der höheren Klassen.
  • Bei einer Betreuung bis 15.00 oder 16.30 Uhr haben die Kinder Vorrang, die die umfangreichere Betreuungszeit benötigen.
  • Wir behalten uns Einzelfallentscheidungen, vor allem unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls, vor.

Die jeweiligen Betreuungsangebote können wir nur durchführen, wenn jeweils mindestens 8 Kinder dazu verbindlich angemeldet werden. Der Förderkreis kann die Betreuungsangebote in diesem Umfang nur anbieten, wenn er weiterhin die Fördermittel des Landes und der Gemeinde bewilligt bekommt und der Förderkreis als Trägerverein Bestand hat durch die aktive Mitarbeit aller Eltern. Der Förderkreis behält sich vor, die Kosten für die Betreuungsangebote auch während des Schuljahres anzupassen, falls es aus betriebswirtschaftlichen Gründen unvermeidlich ist.

Schweigepflichtentbindung

Da der Austausch mit den Lehrkräften Ihres Kindes, ggf. mit der Schulsozialarbeit oder der Schulbegleitung wichtig und notwendig ist, benötigen wir die auf dem Anmeldeformular aufgeführte Schweigepflichtentbindung von Ihnen. Wir möchten Ihr Kind unterstützen und fördern und sind daher auf eine enge Zusammenarbeit angewiesen.

Aufsicht und Versicherung

Die Erzieherinnen sind während der Betreuungszeiten für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten der Räume der Kernzeitbetreuung und endet mit dem Verlassen der Räume:

– morgens zum Unterrichtsbeginn 8:10 Uhr (◊1)

– am Mittag zu den Schlusszeiten um 13:25 Uhr (◊2), um 15:00 Uhr (◊3) oder um 16:30 Uhr (Montag

bis Donnerstag) bzw. um 15:00 Uhr (Freitag) (◊4)

mit Beendigung der Hausaufgaben, spätestens um 15:00 Uhr (◊5).

Die Erzieherinnen sorgen dafür, dass die Kinder morgens pünktlich zum Unterricht gelangen (bei ◊1) und mittags um 13:25 Uhr (bei ◊2) den Schulbus erreichen.

Die Kinder haben den Anweisungen der Betreuerinnen Folge zu leisten. Bei grobem, fortgesetzten Fehlverhalten behalten sich die Erzieherinnen vor, die Eltern telefonisch zu benachrichtigen, damit sie gegebenenfalls ihr Kind abholen.

Für die Schüler, die unmittelbar vor oder nach dem regulären Unterricht an einer Betreuung in kommunaler Trägerschaft teilnehmen, besteht an Schultagen während ihres Aufenthaltes in der Betreuungsgruppe auf dem Schulgelände gesetzlicher Unfallschutz. Da die Betreuung mit der Gruppe manchmal das Schulgelände verlässt, müssen Sie die Schülerzusatzversicherung der Badischen-Gemeinde-Versicherung BGV über die Schule abschließen. Diese Zusatzversicherung gilt für das gesamte Schuljahr und alle Tätigkeiten des Schülers im Rahmen des Schul- und Betreuungsbesuchs.

Heimweg und Abholzeiten, Entschuldigungen

Die Eltern erklären verbindlich, wie, mit wem und wann Ihr Kind nach der Betreuung nach Hause geht. Ändert sich an dieser Heimweg-Abmachung etwas, müssen die Eltern die Erzieherinnen schriftlich oder telefonisch informieren. Die Aussage Ihres Kindes reicht uns nicht!

Wir haben verbindliche Abholzeiten, um während der Betreuungsangebote ungestört arbeiten zu können. Die Kinder können nur in den festgelegten Zeitfenstern abgeholt werden:

– um 12:40 Uhr

– zwischen 13:15 Uhr und 13:25 Uhr

– zwischen 14:50 Uhr und 15:00 Uhr

– zwischen 16:20 Uhr und 16:30 Uhr.

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind bei den Erzieherinnen der Betreuung, wenn es nicht in die Betreuung kommen wird. Rufen Sie uns dazu morgens zwischen 7:10 Uhr und 8:10 Uhr unter 07664-9761-20 an oder nutzen Sie den Anrufbeantworter.

Kosten der Betreuungsangebote

Die Kosten der Betreuungsangebote werden auf 10 Monatsbeiträge pro Schuljahr umgelegt. Der September zu Schuljahresbeginn und der August am Schuljahresende sind beitragsfrei, die Kosten werden jeweils von Oktober bis Juli erhoben.

Wenn mehrere Kinder einer Familie die Betreuungsangebote des Förderkreises nutzen, so gilt die Geschwisterregelung. Das Geschwisterkind mit dem teuersten Tarif zahlt den vollen Preis (G1), das nächstgünstige Geschwisterkind den reduzierten Tarif (G2) und das dritte Geschwisterkind ist kostenfrei (G3).

Die Zahlung kann nur per Lastschriftverfahren erfolgen. Das Bildungspaket übernimmt auf Antrag der Eltern für die Berechtigten einen Teil der Kosten, wenn Ihr Kind Mittagessen einnimmt und/oder die Notwendigkeit der Hausaufgabenbetreuung von der Schule bescheinigt wird. Auch für vom Jugendamt unterstützte Familien ist eine Kostenübernahme durch das Landratsamt möglich.

 Kosten für die Betreuungsangebote an Schultagen (G1) (G2)  
 •1 Frühgruppe (ab 07:10 – 08:10) 50 € 28 €
•2 Kernzeitbetreuung (Unterrichtsende bis 13:25 Uhr) 53 € 29 €
•3 Verlängerte Kernzeitbetreuung mit betreuter Mittagessenszeit und  Hausaufgabenbetreuung (Unterrichtsende bis 15:00 Uhr) 138 € 76 €
 • 4/1  wie •3 plus 1 Tag Ganztagsbetreuung bis 16:30 Uhr (Mo – Do) 153 € 85 €
• 4/2  wie •3 plus 2 Tage Ganztagsbetreuung bis 16:30 Uhr (Mo – Do) 168 € 93€
• 4/3  wie •3 plus 3 Tage Ganztagsbetreuung bis 16:30 Uhr (Mo – Do) 183 € 101 €
 4/4  wie •3 plus 4 Tage Ganztagsbetreuung bis 16:30 Uhr (Mo – Do) 198 € 109 €
•5  4. Klasse: betreute Mittagessenszeit und Hausaufgabenbetreuung (Unterrichtsende bis maximal 15:00 Uhr) 88 € 48 €
•6 4. Klasse: Hausaufgabenbetreuung (Unterrichtsende bis maximal 15:00 Uhr) 55 € 30 €

Mittagessen an Schultagen

Bei den Angeboten •3, •4 und •5 ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend. Es stehen den Kindern zwei verschiedene Mahlzeiten zur Auswahl, jeweils ein Fleisch- oder Fischgericht sowie ein vegetarisches Essen mit Vor- oder Nachspeise.

Die Kosten für das Mittagessen sind in den Betreuungskosten nicht enthalten. Sie entfallen zusätzlich, werden auf das Schuljahr hochgerechnet und ebenfalls auf 10 Raten umgelegt. Der Förderkreis zieht das Geld mit den Raten der Betreuungskosten ein. Wenn Ihr Kind eine Mahlzeit nicht in Anspruch nimmt, erfolgt keine Kostenerstattung. Falls der Essenslieferant den Preis erhöht, wird der Förderkreis die Kosten für das Mittagessen auch während des Schuljahres anpassen. Sollte Ihr Kind regelmäßig an einem oder zwei Tagen nicht an der Betreuung teilnehmen, können Sie Ihr Kind an diesen Tagen auch vom Mittagessen abmelden.

 

    Kosten für das Mittagessen an Schultagen
    an fünf Tagen pro Woche 80 €
    an vier Tagen pro Woche 64 €
    an drei Tagen pro Woche 48 €

 Anmeldung

Zur Anmeldung Ihres Kindes füllen Sie folgende Unterlagen bitte vollständig aus:

  • das Anmeldeformular zur Betreuung an Schultagen (jedes Schuljahr neu auszufüllen),
  • Die Beitrittserklärung zum Förderkreis Schule Schallstadt e. V. (sofern sie nicht schon vorliegt)
  • die Einzugsermächtigung (sofern Sie nicht schon vorliegt)

Die Anmeldung ist nur gültig, wenn sie vollständig in Papierform eingereicht wird. Sie können die Unterlagen in der Kernzeitbetreuung abgeben oder schicken an:

Förderkreis Schule Schallstadt e. V.
Gehrenweg 2
79227 Schallstadt

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an (07664-9761-20) oder schreiben eine Mail an: kontakt@foerderkreis-schule-schallstadt.de. Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

Mit den Eltern, die ihr Kind neu angemeldet haben, vereinbaren die Erzieherinnen einen Termin für ein persönliches Informations- und Aufnahmegespräch.

Wir sind gespannt auf Ihre Kinder und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Ihr Förderkreis Schule Schallstadt e. V.

  1. V. Birgit Förstner