Informationen zum Mittagessen

Das Mittagessen ist für Kinder, die bis 15 Uhr oder länger in der Betreuung angemeldet sind, eingerichtet. Die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend. Kinder, die zur Hausaufgabenbetreuung angemeldet sind, können auch zum Mittagessen angemeldet werden. Es stehen den Kindern zwei verschiedene Mahlzeiten zur Auswahl, jeweils ein Fleisch- oder Fischgericht sowie ein vegetarisches Essen mit Vor- oder Nachspeise.

Die Kosten für das Mittagessen werden auf das Schuljahr hochgerechnet und auf 10 Raten umgelegt. Der Förderkreis zieht das Geld mit den Raten der Betreuungskosten ein. Wenn Ihr Kind eine Mahlzeit nicht in Anspruch nimmt, erfolgt keine Kostenerstattung. Falls der Essenslieferant den Preis erhöht, wird der Förderkreis die Kosten für das Mittagessen auch während des Schuljahres anpassen müssen.