Autor: Padraig Elsner

Einführungsabend für Schulkindbetreuung 23

Wenn Sie unsere Schulkindbetreuung kennenlernen möchten, laden wir Sie herzlich ein zu einem Einführungsabend zur Schulkindbetreuung am Dienstag, den 2.5.23 Wir beginnen mit einer kurzen Besichtigung der Räume der Schulkindbetreuung um 19.45 Uhr, um 20 Uhr geht es dann im Musiksaal der Schule weiter. Hier möchten wir uns und unsere Arbeit mit den Kindern vorstellen, die verschiedenen Betreuungsmodelle erläutern und Ihnen natürlich für Fragen zur Verfügung stehen. Für die Anmeldung zur Betreuung an der Johann-Philipp-Glock-Schule gilt folgendes Verfahren: Wenn Ihr Kind im kommenden Schuljahr an der Schulkindbetreuung teilnehmen soll, müssen Sie es anmelden – sowohl dann, wenn es bereits im laufenden Schuljahr die Schulkindbetreuung wahrnimmt, als auch, wenn Ihr Kind neu aufgenommen werden sollen. Sie reichen die Anmeldeformulare bis spätestens 19. Mai 2023 ein. Nach dieser Frist sichtet der Förderkreis Ihre gewünschten Bedarfe und informiert nach den Pfingstferien alle Familien, ob dem Betreuungswunsch entsprochen werden kann. Später eingehende Anmeldungen können nur dann noch berücksichtigt werden, wenn ein Platz in der entsprechenden Gruppe frei ist. Bei Fragen zum Anmeldeverfahren können Sie sich auch gerne an die Leitung der Schulkindbetreuung …

Schulkindbetreuung im Schuljahr 22-23

Wenn Sie unsere Schulkindbetreuung kennenlernen möchten, laden wir Sie herzlich ein zu einem Einführungsabend in den Musikraum der Grundschule am Montag, den 11.4.2022, um 20 Uhr. Wir möchten uns und unsere Arbeit mit den Kindern vorstellen, die verschiedenen Betreuungsmodelle erläutern und Ihnen natürlich für Fragen zur Verfügung stehen. Für den Einführungsabend gelten die aktuellen Corona-Regeln (3G). Für die Anmeldung zur Betreuung an der Johann-Philipp-Glock-Schule gilt folgendes Verfahren: Wenn Ihr Kind im kommenden Schuljahr an der Schulkindbetreuung teilnehmen sollen, müssen Sie es anmelden – sowohl dann, wenn es bereits im laufenden Schuljahr die Schulkindbetreuung wahrnimmt, als auch, wenn Ihr Kind neu aufgenommen werden sollen. Sie reichen die Anmeldeformulare bis spätestens 13. Mai 2022 ein. Nach dieser Frist sichtet der Förderkreis Ihre gewünschten Bedarfe und informiert bis Ende Mai alle Familien, ob dem Betreuungswunsch entsprochen werden kann. Später eingehende Anmeldungen können nur dann noch berücksichtigt werden, wenn ein Platz in der entsprechenden Gruppe frei ist. Bei Fragen zum Anmeldeverfahren können Sie sich auch gerne an die Leitung der Schulkindbetreuung Frau Birgit Förstner: Telefon 07664-9761-20 oder per Email …

Betreuung nach den Fasnachtsferien

Liebe Eltern, für die kommenden zwei Wochen hat die Schule den Plan für den Unterricht Ihrer Kinder aufgestellt. An den Tagen, an denen Ihr Kind in der Schule ist, findet die Betreuung vor und nach dem Unterricht statt. Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind immer eine Maske mitzugeben. Es ist nicht immer möglich, beim Spielen und Basteln in der Kerni den nötigen Abstand einzuhalten. Danke für Ihre Unterstützung, die Kinder und die Mitarbeiterinnen zu schützen. Für Kinder, die am Wechselunterricht teilnehmen: Für Ihr Kind findet an den Tagen, an denen es im Präsenzunterricht ist, die Betreuung, die Sie für dieses Schuljahr gebucht haben, regulär statt. Die Frühgruppen, Kerni bis 13.25, Kerni bis 15.00 und Spätgruppe bis 16.30 Uhr, sowie die Hausaufgabenbetreuungsgruppen werden wie gewohnt angeboten. Freitags dauert der Präsenzunterricht nur zwei Schulstunden (1. und 2. Stunde, bzw. 3.und 4. Stunde). Die Gemeinde hat genehmigt, dass die Kernzeit-Mitarbeiterinnen Ihre Kinder freitags entweder auch vor dem Präsenzunterricht (1. und 2. Stunde) oder direkt im Anschluss an den Präsenzunterricht (3. und 4. Stunde) betreuen können. Für Kinder, die …

Keine Notbetreuung während den Fastnachtsferien

Liebe Eltern der Kernzeitkinder. Wie Sie bereits aus der Veröffentlichung am 01. Februar der Johann-Philipp-Glock-Schule durch Frau Katja Helwig (Rektorin) entnehmen konnten, bleibt die Notbetreuung innerhalb der Fastnachtsferien geschlossen. Bzgl. der aktuell gültigen Corona-VO, sowie den dazugehörigen Ergänzungen und Erläuterungen, können wir Stand heute unser Konzept leider nicht anbieten. Sollte sich überraschenderweise an diesem Status etwas ändern, werden Sie an dieser Stelle darüber informiert. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die aktuelle Zeit.

Kernzeitbetreuung während der Schulschließung

Liebe Eltern der Kernikinder. Solange die Schulschließung anhält, bleibt auch die Kernzeitbetreuung – bis auf die Notgruppen -geschlossen. Kinder, die die Notbetreuung an der Grundschule besuchen und normalerweise in die Kernzeitbetreuung gehen, können dies auch während der Schulschließung weiterhin in Anspruch nehmen, wenn die Eltern auf die Betreuung angewiesen sind. Ein warmes Mittagessen kann zurzeit nicht angeboten werden. Der Förderkreis wird mit den Gebühren genau gleich verfahren, wie es die Gemeinde für die Kita-Gebühren beschlossen hat. Das bedeutet: – Die Gebühren für die Betreuung in der Not-Kernzeitbetreuung richtet sich nach der von Ihnen gebuchten Betreuungsform, abzüglich des Mittagessens. – Der Einzug der Betreuungsgebühren für die anderen Kinder, die die Notgruppen nicht besuchen, wird ausgesetzt. – Die Entscheidung über den Umgang mit den Gebühren gilt unter Vorbehalt und kann sich eventuell, je nach politischer Situation, ändern. Ich wünsche Ihnen alles Gute und ein gutes Durchhaltevermögen, bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Birgit Förstner

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schallstadt

Umgang mit den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schallstadt (Kita Mengen und Kita Käppele), der Evangelischen Kirchengemeinde Wolfenweiler (Evangelische Kindertagesstätte Gehrenweg) und des Förderkreises Schule Schallstadt e.V. für die Betreuung und Förderung in der Johann-Philipp-Glock-Schule und des Vereins zur Förderung der Kernzeitbetreuung an der Alemannenschule Mengen Die Gemeinde Schallstadt hatte sich für den Monat April 2020 entsprechend der Empfehlung des Gemeindetags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg und der 4-Kirchen-Konferenz und in Abstimmung mit den anderen Einrichtungsträgern dazu entschlossen, die Erhebung von Elternbeiträgen bzw. Kindergartengebühren auszusetzen. Für den Monat Mai 2020 war die Gemeinde Schallstadt ebenso verfahren. Auch für den Monat Juni 2020 wird die Gemeinde Schallstadt die Einziehung der Gebühren aussetzen. Das heißt, dass auch die Gebühren für den Monat Juni 2020 nicht entsprechend erteiltem Lastschriftmandat abgebucht werden. Dies gilt ab dem Monat Juni 2020 auch hinsichtlich der Gebühren für die Kinder, die das Angebot der Notbetreuung in Anspruch nehmen. Vorbehaltlich einer noch zu treffenden Entscheidung ist beabsichtigt, die Gebühren für die Notbetreuung der tatsächlichen Inanspruchnahme anzupassen. Eine abschließende Entscheidung über die Erhebung dieser ausgesetzten Zahlungen ist hiermit …

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schallstadt am 27. März 2020

(Am Ende des Beitrags auch als PDF verfügbar) Umgang mit den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schallstadt (Kita Mengen und Kita Käppele), der Evangelischen Kirchengemeinde Wolfenweiler (Evangelische Kindertagesstätte Gehrenweg) und des Förderkreises Schule Schallstadt e.V. für die Betreuung und Förderung in der Johann-Philipp-Glock-Schule und des Vereins zur Förderung der Kernzeitbetreuung an der Alemannenschule Mengen  Seit Inkrafttreten der Corona-Verordnung des Landes sehen sich Kommunen, kirchliche und sonstige freie Träger der Frage gegenüber, wie mit der Erhebung von Elternbeiträgen bzw. Kindergartengebühren zu verfahren ist. Gemeindetag, Städtetag und die 4-Kirchen-Konferenz haben sich deshalb am 24. März 2020 auf folgende gemeinsame Eckpunkte verständigt: Es ist festzustellen, dass einige Kommunen in Baden-Württemberg bereits entschieden haben, die Elternbeiträge und Kindergartengebühren für den Monat April zu erlassen. Zu berücksichtigen sind dabei die unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort, da Satzungen, Nutzungsvereinbarungen oder privat-rechtliche Verträge unterschiedlich ausgestaltet sind. Der Gemeindetag Baden-Württemberg und der Städtetag Baden-Württemberg empfehlen ihren Mitgliedern, den Einzug der Elternbeiträge und Kindergartengebühren für den Monat April zunächst auszusetzen oder im Übrigen bei Härtefällen zu stunden. Eine abschließende Entscheidung über die Erhebung dieser Zahlungen …

Notgruppe

In der Grundschule wurde ab Dienstag den 17.03.2020 eine Notgruppe eingerichtet. An dieser Notgruppe dürfen Kinder teilnehmen, deren Eltern oder deren allein sorgeberechtigtes Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeiten (Betreiber von kritischen Infrastrukturen wie Polizei, med. Bereich, Müllabfuhr, Lebensmittelhandel…). Die Länge richtet sich nach den regulären Unterrichtszeiten. Die Kinder dieser Notfallgruppe werden auch in der Kernzeitbetreuung so lange versorgt, wie sie im regulären Verlauf an Schultagen angemeldet sind.

Anmeldung für die Betreuung im Schuljahr 2020/21

Die Informationen über die Betreuung und die Anmeldeformulare für das kommende Schuljahr sind online. Sie können die Formulare gerne ausdrucken und per Post an die angegebene Adresse schicken. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter 07664-9761-20 gerne telefonisch zur Verfügung. Nutzen Sie auch den AB, wir rufen zurück. Über einen neuen Termin für den Infoabend werden wir Sie hier auf der Homepage informieren.

Betreuung und Förderung des Förderkreises in den nächsten Wochen

Liebe Eltern, Sie fragen sich sicher wie die Betreuung durch den Förderkreis in den nächsten Wochen aussehen kann. Die Gemeinde ist aktuell rund um die Uhr mit dem Land sowie den verschiedenen Krisenstäben im Kontakt und Austausch. Hier werden verschiedene Modelle besprochen und abgestimmt. Da es für solche Fälle noch keine fertigen Pläne gibt, dauert die Lösungsfindung aktuell an. Wir können Ihnen am Dienstag den 17. März die ersten Informationen zur Verfügung stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis Ihr Betreuungsteam